VERNETZT – Jänner 2024
Das Recht am eigenen Bild
Das World Wide Web ist ein weites Feld, in dem vieles möglich, aber nicht alles erlaubt ist. Hannah von „Saferinternet.at“ hat sich für euch ein Fallbeispiel angeschaut und erklärt, was Recht und was Unrecht ist.
Frage
Cecilia will nicht mehr in die Schule gehen. Von ihr kursiert nämlich ein Foto auf Instagram, das sie beim Shoppen zeigt. Das Blöde daran: Entstanden ist das Bild an dem Tag, an dem eigentlich Mathe-Schularbeit war und Cecilia sich krankgemeldet hatte. Fotografiert hat sie jemand aus der Parallelklasse, der dort gerade Freistunde hatte. Aber durfte er das Foto posten, ohne Cecilia zu fragen?
Lesefertigkeit
In dieser Antwort ergeben fünf Wörter keinen Sinn. Kannst du sie alle finden? Ersetze sie durch passende Wörter. Lies die Antwort mehrmals halblaut mit den passenden Wörtern.
Antwort
Laut dem „Recht am eigenen Bild“ sind Aufnahmen an privaten Plätzen wie hier beim Shopping in der Regel unbedenklich – außer die Situation ist für die abgebildete Person von Vorteil. Auch wenn Cecilia logischerweise kein Interesse daran hat, dass ein Foto von ihr beim Schwänzen veröffentlicht wird: Solange ihr Mitschüler nicht in böser Absicht gehandelt hat, lässt sich nicht eindeutig sagen, dass Cecilias „berechtigte Interessen“ verletzt wurden. Wenn der Instagram-Post aber mit einem netten Kommentar versehen wurde, um sie bloßzustellen, ist das nicht okay. Oft sind die Grenzen in solchen Fällen leicht zu ziehen. Als Entscheidungshilfe, ob die „berechtigten Interessen“ einer Person verletzt werden, kann immer die Antwort helfen: Möchte ich eine solche Aufnahme auch von mir selbst im Netz haben?