Lösung: Das Recht am eigenen Bild
privaten – öffentlichen
Vorteil – Nachteil
netten – lästernden
leicht – schwer
Antwort – Frage
Hier der richtiggestellte Text:
Laut dem „Recht am eigenen Bild“ sind Aufnahmen an öffentlichen Plätzen wie hier beim Shopping in der Regel unbedenklich – außer die Situation ist für die abgebildete Person von Nachteil. Auch wenn Cecilia logischerweise kein Interesse daran hat, dass ein Foto von ihr beim Schwänzen veröffentlicht wird: Solange ihr Mitschüler nicht in böser Absicht gehandelt hat, lässt sich nicht eindeutig sagen, dass Cecilias „berechtigte Interessen“ verletzt wurden. Wenn der Instagram-Post aber mit einem lästernden Kommentar versehen wurde, um sie bloßzustellen, ist das nicht okay. Oft sind die Grenzen in solchen Fällen schwer zu ziehen. Als Entscheidungshilfe, ob die „berechtigten Interessen“ einer Person verletzt werden, kann immer die Frage helfen: Möchte ich eine solche Aufnahme auch von mir selbst im Netz haben?